Berg TaborJugendhilfe in der Region Aachen

Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII

Jugendhilfe in der Region Aachen

Wir arbeiten mit und für junge Menschen – ambulant, aufsuchend und beziehungsorientiert. Unsere Basis ist in Eschweiler; die Angebote richten sich an junge Menschen in der Stadt und StädteRegion Aachen sowie in den angrenzenden Kreisen, bei spezialisierten Leistungen auch überregional. Jedes Angebot steht auf einer klaren Rechtsgrundlage des SGB VIII bzw. JGG; wir arbeiten im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII, dokumentieren laufend und berichten dem Jugendamt wie vereinbart. Die Konzepte finden Sie bei den einzelnen Angeboten. Anfragen beantwortet die Geschäftsführung persönlich.

Aufsuchende Arbeit: Eine Fachkraft und ein Jugendlicher im Gespräch unterwegs

Unsere Angebote

Hilfen nach SGB VIII, Trainings nach JGG und ergänzende Leistungen – getragen von einer gemeinsamen Haltung.

§35 SGB VIII

Brückenlösung für UMA

Offener Bereich, Wohnen in kleinen WGs und Freizeit – Basis: Grabenstraße 3.

  • Kein stationäres Heim: Die Brückenlösung verbindet einen offenen Treff- und Anlaufbereich in der „Basis“ (Grabenstraße 3) mit dem Wohnen in kleinen Wohngemeinschaften.
  • Die Basis ist Anker im Tag: Begegnung, Beratung, gemeinsames Kochen, Hausaufgaben und feste Bezugspersonen.
§30 SGB VIII, fortführbar als Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft §30 – auch für junge Volljährige (§41)

Ambulante Begleitung in der Lebenswelt – über den 18. Geburtstag hinaus als Hilfe für junge Volljährige fortführbar.

  • Beziehung vor Maßnahme: Eine feste Bezugsperson begleitet den jungen Menschen verlässlich – nicht ein Helfer:innen-Karussell.
  • Kein Bruch mit 18: Die Erziehungsbeistandschaft läuft als Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII weiter – dieselbe Bezugsperson, dieselbe Gemeinschaft, angepasste Ziele.

Werkbereich

Gemeinsames Schrauben, Reparieren und Ausprobieren am Fahrrad – als freizeitorientiertes, begleitetes Angebot.

  • Der Werkbereich ist kein gewerblicher Reparaturbetrieb, sondern ein niedrigschwelliger Raum zum Mitmachen.
  • Junge Menschen können am Fahrrad selbst etwas bewirken, Neues ausprobieren und gemeinsam mit Fachkräften arbeiten.
§31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Intensive ambulante Hilfe für die ganze Familie – im eigenen Zuhause, im Alltag, mit System.

  • Hilfe im System Familie: Wir arbeiten nicht am Einzelkind, sondern mit der ganzen Familie – Eltern, Kinder, Geschwister, erweiterte Bezugspersonen.
  • Im Alltag zuhause: Die SPFH findet dort statt, wo das Leben passiert – im eigenen Zuhause, zu den Zeiten, in denen es brennt.
§§10, 12 JGG

Trainings im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren

Perspektivtraining und drei Fachleistungsstunden-Module für straffällig gewordene junge Menschen.

  • Perspektivtraining (§10 JGG): Eine Möglichkeit ist ein dreistündiges, intensives Training zur Findung einer möglichen Anschlussperspektive.
  • Auseinandersetzung mit Tat und Tathintergründen, Opferperspektive, Konfliktverhalten und konkreter Zukunftsplanung statt Wiederholung.

Resilienztraining

Psychische Widerstandskraft aufbauen – für junge Menschen in belastenden Lebenssituationen.

  • Stärkung statt Symptomfokus: Junge Menschen lernen, mit Stress, Rückschlägen und belastenden Erfahrungen umzugehen, bevor daraus Störungen werden.
  • Praktisch und erlebnisorientiert: Übungen zu Selbstwahrnehmung, Emotionsregulation, Stressbewältigung und Problemlösen – im Alltag verankert, nicht nur besprochen.
§12 JGG

Erziehungsweisungen

Umsetzung richterlicher Weisungen – strukturiert, dokumentiert, beziehungsorientiert.

  • Verbindliche Umsetzung jugendrichterlicher Weisungen – von Arbeitsleistung über Trainings bis zu strukturierter Alltagsbegleitung.
  • Klare Rahmung: Umfang, Inhalte und Zeitraum werden mit Gericht und Jugendhilfe präzise abgestimmt und lückenlos dokumentiert.

Dolmetscherdienst

Sprachmittlung für Behörden, Einrichtungen und Familien.

  • Pool qualifizierter Sprachmittler:innen für die häufigsten Herkunftssprachen.
  • Einsätze in Hilfeplangesprächen, Schulen, Kliniken, Beratungsstellen und Behörden.
§ 30 SGB VIII

Ergänzungsleistungen

Zusätzliche Fachleistungsstunden für junge Menschen mit erhöhtem, im Hilfeplan festgestelltem Bedarf – ambulant und zeitlich begrenzt.

  • Zusätzliche Unterstützung, wenn in einer laufenden Hilfe mehr gebraucht wird – unabhängig davon, wo die Grundleistung erbracht wird.
  • Erbracht als Erziehungsbeistandschaft beziehungsweise Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII; an eine ausdrückliche Feststellung im Hilfeplan gekoppelt.
§ 35 SGB VIII, ggf. i. V. m. § 41 SGB VIII

Überbrückungsbetreuung

Befristete Begleitung in Übergängen, wenn eine Anschlussmaßnahme absehbar ist, aber noch nicht starten kann.

  • Für junge Menschen ab etwa 16 Jahren, für die gerade keine reguläre Jugendhilfemaßnahme starten kann, obwohl Begleitung notwendig ist.
  • Erbracht als Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) nach § 35 SGB VIII, bei jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41 SGB VIII.

Kontakt für Jugendämter und Fachdienste

Schildern Sie uns kurz die Situation – wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung, was möglich ist. Auch dann, wenn die Antwort „nein" lautet.

martin.gruhlke@berg-tabor.de02403 9406620

Dr. Martin Gruhlke · Geschäftsführung Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · Basis: Grabenstraße 3, 52249 Eschweiler