Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · §30 SGB VIII, fortführbar als Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft §30 – auch für junge Volljährige (§41)
Ambulante Begleitung in der Lebenswelt – über den 18. Geburtstag hinaus als Hilfe für junge Volljährige fortführbar.
Kurzkonzept
- Beziehung vor Maßnahme: Eine feste Bezugsperson begleitet den jungen Menschen verlässlich – nicht ein Helfer:innen-Karussell.
- Kein Bruch mit 18: Die Erziehungsbeistandschaft läuft als Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII weiter – dieselbe Bezugsperson, dieselbe Gemeinschaft, angepasste Ziele.
- Careleaver im Blick: Wir bereiten den Übergang gemeinsam vor – Antrag auf §41, Perspektivgespräch mit dem Jugendamt, Klärung von Wohnen, Geld und Ausbildung, bevor der Geburtstag da ist.
- Themen junger Volljähriger: eigene Wohnung, Mietvertrag, Behörden und Anträge (BAföG, BAB, Jobcenter), Schulden und Konto, Krankenversicherung, Ausbildung und Arbeit, Aufenthaltsfragen.
- Aufsuchend in der Lebenswelt: Wir arbeiten dort, wo junge Menschen wirklich sind – zuhause, in der eigenen Wohnung, in Schule und Betrieb, im Stadtteil, im Werkbereich.
- Die Basis (Grabenstraße 3) als zweiter Ort: niedrigschwelliger Treff, gemeinsames Kochen und Beratung – ein Anker, der auch nach dem Hilfeende offen bleibt.
- Werkbereich integriert: Gespräche entstehen am Werkzeugkoffer. Wer schwer über sich spricht, kann am Fahrrad Selbstwirksamkeit erleben – Inhalt fließt in die Hilfeplanziele ein.
- Sprachsensibel: Bei Bedarf binden wir unseren Dolmetscherdienst in Hilfeplangespräche und Familienarbeit ein – ohne improvisierte Sprachmittlung durch Geschwister.
- Mit der Familie, nicht über sie hinweg – und bei jungen Volljährigen mit ihnen als Auftraggebende: Sie entscheiden mit, was Ziel der Hilfe ist.
- Weitere Themenfelder: Schule und Ausbildung, Konflikt- und Gewaltdynamiken, Mediennutzung, Sucht, psychische Belastung, Übergänge nach §35a/§34/§41.
- Krisenfähig: Erreichbarkeit in akuten Phasen, abgestimmte Krisenintervention mit Jugendamt, Schule und – wo nötig – Klinik oder Polizei.
- Auftragsklar und transparent: gemeinsam formulierte Hilfeplanziele, regelmäßige Verlaufsdokumentation, halbjährliche Auswertung mit ASD und jungen Menschen.
- Abschluss als Übergang, nicht als Abschied: Anschluss an Regelstrukturen, Vereinsleben und ehrenamtliche Patenschaften aus dem e.V. – die Tür bleibt offen.
