Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · § 30 SGB VIII
Ergänzungsleistungen
Zusätzliche Fachleistungsstunden für junge Menschen mit erhöhtem, im Hilfeplan festgestelltem Bedarf – ambulant und zeitlich begrenzt.
Kurzkonzept
- Zusätzliche Unterstützung, wenn in einer laufenden Hilfe mehr gebraucht wird – unabhängig davon, wo die Grundleistung erbracht wird.
- Erbracht als Erziehungsbeistandschaft beziehungsweise Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII; an eine ausdrückliche Feststellung im Hilfeplan gekoppelt.
- Ambulant und zeitlich begrenzt: in der Regel 2 bis 10 Stunden pro Woche, abhängig vom festgestellten Bedarf.
- Ersetzt keine Inobhutnahme, keine stationäre Unterbringung und keine dauerhafte Wohnform; eine schriftliche Kostenzusage liegt vor Beginn vor.
- Feste Bezugsperson nach dem Copilot-Modell: Die pädagogische Beziehung bleibt auch in diesem befristeten Format zentral.
- Leistungsinhalte je nach Bedarf: Einzelfallbezogene Fachleistungsstunden, Lernbegleitung, Tagesstruktur, Erlebnispädagogik, organisatorische und pädagogische Begleitung zu Gesundheitsterminen – ohne medizinische oder therapeutische Behandlung.
- Kein Ersatz für originäre Aufgaben der Personensorgeberechtigten oder anderer Kostenträger; wir ergänzen, wo der Hilfeplan Lücken zeigt.
- Aufnahme nur im Rahmen der verfügbaren Personalkapazität; wenn eine Anfrage aktuell nicht leistbar ist, sagen wir das offen.
