Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · § 35 SGB VIII, ggf. i. V. m. § 41 SGB VIII
Überbrückungsbetreuung
Befristete Begleitung in Übergängen, wenn eine Anschlussmaßnahme absehbar ist, aber noch nicht starten kann.
Kurzkonzept
- Für junge Menschen ab etwa 16 Jahren, für die gerade keine reguläre Jugendhilfemaßnahme starten kann, obwohl Begleitung notwendig ist.
- Erbracht als Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) nach § 35 SGB VIII, bei jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41 SGB VIII.
- Ambulant und befristet: in der Regel bis zu zwölf Wochen, mit klarem Ziel und verantwortbarem Ausstiegsszenario von Beginn an.
- Kein Regelangebot und keine Alternative zur Inobhutnahme; bei Eigen- oder Fremdgefährdung hat die Inobhutnahme Vorrang.
- Mögliche Anlässe: Übergang nach Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII), nach Ende einer Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) oder nach dem Abbruch einer laufenden Maßnahme.
- Die Unterkunft wird nicht von Berg Tabor betrieben, sondern ist anderweitig vorhanden; Übernachtungskosten sind in der Fachleistungsstundenvergütung nicht enthalten.
- Leistungsinhalt: aufsuchende pädagogische Begleitung, aktive Mitwirkung bei der Suche nach einer Anschlussmaßnahme, Teilnahme an offenen Angeboten, klare Verantwortlichkeiten und dokumentierte Zwischenschritte.
- Verlängerung nur mit erneuter schriftlicher Zusage des Jugendamtes; ohne Rechtsgrundlage und Kostenzusage findet keine Fortführung statt.
