Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · z. B. § 30 oder § 35 SGB VIII
Individualpädagogische Angebote
Ambulante Begleitung nach individuellem Bedarf – von einzelnen, gezielten Schritten bis zu umfangreicheren Arrangements.
Kurzkonzept
- Für Situationen, in denen der nächste Schritt schwer zu sehen ist oder ein Verlauf festgefahren erscheint: Wir suchen gemeinsam andere Zugänge.
- Flexible ambulante Begleitung: Umfang und Intensität richten sich nach dem bewilligten Bedarf und den vereinbarten Zielen.
- Grundlage ist eine tragfähige Beziehung; Lebenssituation, Stärken, Interessen und Belastungen des jungen Menschen werden berücksichtigt.
Inhalte
- 01
Der Mensch gibt die Richtung vor
Lebenssituation, Stärken, Interessen und Belastungen berücksichtigen. Eine tragfähige Beziehung als Grundlage der Begleitung gestalten.
- 02
Andere Zugänge erproben
Andere Orte, Zeiten und Zugänge erproben. Auch bei schwierigen Verläufen gemeinsam nach pädagogisch passenden Möglichkeiten suchen.
- 03
Von klein bis groß
Einzelne gezielte Schritte oder umfangreichere ambulante Begleitung: Umfang und Intensität richten sich nach dem bewilligten Bedarf.
- 04
Viele Wege sind möglich
Gespräche, Alltags- und Terminbegleitung, Werkbereich, Natur und Herausforderungen – Beispiele für individuell passende Zugänge.
Rahmen und Zugang
Das Jugendamt stellt den Hilfebedarf fest und steuert die Hilfeplanung. Wir gestalten die vereinbarte ambulante Begleitung mit dem jungen Menschen und den beteiligten Fachkräften.
Rechtlicher Rahmen je nach Ausgestaltung und Voraussetzungen, z. B. § 30 SGB VIII oder § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). Individualpädagogik beschreibt den pädagogischen Ansatz; Grundlage ist die jeweils bewilligte Hilfe.
Informationsblatt zum Ausdrucken: Flyer (PDF) herunterladen | alle Flyer
