Berg TaborJugendhilfe in der Region Aachen

Berg Tabor Jugendhilfe gGmbH · z. B. § 30 oder § 35 SGB VIII

Individualpädagogische Angebote

Ambulante Begleitung nach individuellem Bedarf – von einzelnen, gezielten Schritten bis zu umfangreicheren Arrangements.

Kurzkonzept

Inhalte

  1. 01

    Der Mensch gibt die Richtung vor

    Lebenssituation, Stärken, Interessen und Belastungen berücksichtigen. Eine tragfähige Beziehung als Grundlage der Begleitung gestalten.

  2. 02

    Andere Zugänge erproben

    Andere Orte, Zeiten und Zugänge erproben. Auch bei schwierigen Verläufen gemeinsam nach pädagogisch passenden Möglichkeiten suchen.

  3. 03

    Von klein bis groß

    Einzelne gezielte Schritte oder umfangreichere ambulante Begleitung: Umfang und Intensität richten sich nach dem bewilligten Bedarf.

  4. 04

    Viele Wege sind möglich

    Gespräche, Alltags- und Terminbegleitung, Werkbereich, Natur und Herausforderungen – Beispiele für individuell passende Zugänge.

Rahmen und Zugang

Das Jugendamt stellt den Hilfebedarf fest und steuert die Hilfeplanung. Wir gestalten die vereinbarte ambulante Begleitung mit dem jungen Menschen und den beteiligten Fachkräften.

Rechtlicher Rahmen je nach Ausgestaltung und Voraussetzungen, z. B. § 30 SGB VIII oder § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). Individualpädagogik beschreibt den pädagogischen Ansatz; Grundlage ist die jeweils bewilligte Hilfe.

Informationsblatt zum Ausdrucken: Flyer (PDF) herunterladen | alle Flyer

An Martin Gruhlke schreibenAlle Angebote